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Sind Angaben wie Summenformel, Strukturformel und Molekulargewicht für die Öffentlichkeit nicht sichtbar, wenn die Stoffe an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden?

Helpdesk-Nummer: 0413

Die ECHA veröffentlicht keine mit der Meldung ins Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis eingereichten Informationen, die nicht in Artikel 119(1) der REACH-Verordnung genannt werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine deutsche Arbeitsübersetzung der Q&As on the Public C&L Inventory der ECHA durch die Bundesstelle für Chemikalien. Die Originalfassung in englischer Sprache wurde auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Die Übersetzung bleibt nahe am Originaltext und nimmt dafür sprachliche Unebenheiten in Kauf. In Zweifelsfällen gilt der Originaltext der englischen Fassung auf der Internetseite der ECHA.

(ECHA ID 634)