Navigation und Service

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Die CLP-Verordnung bezieht sich in Artikel 40 Absatz 1 auf „eine Gruppe von Herstellern oder Importeuren“. Ist dies dasselbe wie ein SIEF?

Helpdesk-Nummer: 0544

Nein, das ist es nicht. Der Begriff „Gruppe“ wird in der CLP-Verordnung nicht definiert und entspricht insbesondere nicht einem „Substance Information Exchange Forum“ (SIEF) im Sinne der REACH-Verordnung. Dennoch können sich SIEF-Mitglieder dazu entschließen, Informationen für das Einstufungs- & Kennzeichnungs-Verzeichnis als Gruppe einzureichen. In diesem Fall muss die Identität der einzelnen Mitglieder in der Meldung angegeben werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 202)