Navigation und Service

Muss ich meine gemeldete Einstufung auf dem neuesten Stand halten?

Helpdesk-Nummer: 0404

Ja, Ihre Meldung sollte immer auf dem neuesten Stand sein.

In den folgenden Fällen müssen Sie Ihre Meldung unverzüglich aktualisieren:

  • wenn Sie neue Informationen haben, die zu einer Änderung der Einstufung des Stoffes führen;
  • wenn es Änderungen Ihrer Kontaktdaten gibt. (Anmerkung des Helpdesks: Die CLP-Verordnung sieht keine Verpflichtung zur unverzüglichen Aktualisierung der Kontaktdaten vor, wird aber die Einstufung und Kennzeichnung aktualisiert, sollten auch die Kontaktdaten aktualisiert werden, soweit sie sich ebenfalls geändert haben.)

Lesen Sie mehr dazu in der Praxisanleitung 7.