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Ich werde in Kürze einen Stoff in Verkehr bringen. Wann muss ich der ECHA die Einstufung und Kennzeichnung melden?

Helpdesk-Nummer: 0401

Die CLP-Verordnung verlangt, dass Sie innerhalb eines Monats nach dem erstmaligen Inverkehrbringen des Stoffes die Meldung durchführen.

Beispiel: Sie bringen einen Stoff am 5. Januar 2014 in Verkehr, dann müssen Sie die Einstufung und Kennzeichnung spätestens bis zum 5. Februar 2014 melden.

Bei Importeuren beginnt die einmonatige Frist ab dem Tag, an dem ein Stoff, als solcher oder in einem Gemisch enthalten, in das Zollgebiet der EU physisch eingeführt wird.