Muss ich Stoffe melden, die für eine physikalische Gefahr eingestuft werden und in einem gefährlichen Gemisch enthalten sind?
Helpdesk-Nummer: 0396
Ja. Artikel 39(b) der CLP-Verordnung bezieht sich auf alle Gefahren. Dies schließt die Meldung eines Stoffes ein, der für eine bestimmte physikalische Gefahr eingestuft wird und in einem Gemisch enthalten ist, das:
- in Verkehr gebracht wird und
- wegen des Vorhandenseins dieses Stoffes für eine physikalische Gefahr eingestuft wird.
Die physikalische Gefahrenklasse, zu welcher das Gemisch gehört, kann sich von der Gefahrenklasese des Stoffs / der Stoffe, die die Gefahr verursachen unterscheiden. Im Zweifelsfall sollte eine Expertenbeurteilung herangezogen werden.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.
(ECHA ID 200)