Navigation und Service

Ist es im Hinblick auf nichtharmonisierte Einstufungen möglich, eine Einstufung für das Verzeichnis zu melden, die sich von den bereits vorhandenen Einträgen im Verzeichnis für denselben Stoff unterscheidet?

Helpdesk-Nummer: 0392

Ja. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis können unterschiedliche Einstufungen für denselben Stoff verschiedene Gründe haben, z. B. verschiedene Verunreinigungsprofile. In anderen Fällen können Anmelder oder Registranten aufgrund von Auslegungsunterschieden im Bewertungsverfahren der vorhandenen Daten oder bei der Anwendung der CLP-Einstufungsvorschriften zu einer unterschiedlichen Einstufung für denselben Stoff gelangt sein.

Artikel 41 der CLP-Verordnung verlangt jedoch, dass Anmelder und Registranten sich nach Kräften bemühen, um zu einem einvernehmlichen Eintrag für denselben Stoff zu gelangen, sofern nicht eine Begründung (z. B. Verunreinigungsprofil) für abweichende Einstufungen gegeben werden kann.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 217)