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Bin ich verpflichtet, den UFI auf dem Etikett meines Produkts anzubringen? Wie sieht es auf der Verpackung aus?

Helpdesk-Nummer: 685

Der UFI muss sich auf dem Etikett oder in unmittelbarer Nähe der anderen Kennzeichnungselemente auf der Verpackung aller gefährlichen Gemische gemäß Anhang VIII befinden und bei der Einreichung von Informationen angegeben werden. Beachten Sie, dass es Ausnahmen für die UFI-Kennzeichnung gibt. Im Falle von Gemischen, die nur an Industriestandorten verwendet werden, kann der UFI im Sicherheitsdatenblatt (Abschnitt 1.1) anstelle auf dem Etikett oder der Verpackung angegeben werden. Bei nicht verpackten Gemischen muss der UFI im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden (Abschnitt 1.1).

Bei Mitteilungen zu Gemischen außerhalb des Geltungsbereichs bleibt das Anbringen des UFI auf dem Kennzeichnungsetikett freiwillig.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.