Kann ein Mitgliedstaat zusätzliche Informationen anfordern, die über das hinausgehen, was in dem vereinbarten harmonisierten Format enthalten ist?
Helpdesk-Nummer: 673
Nein, für die Zwecke von Artikel 45 werden die Informationspflichten auf EU-Ebene harmonisiert.
Hinweis:
Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.