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Wie sind Mehrkomponenten-Produkte gemäß Anhang VIII zu melden?

Helpdesk-Nummer: 670

Alle gefährlichen Gemische in einem Mehrkomponentenprodukt erfordern eine eigene Mitteilung und UFI. In der Regel sollten die UFI aller Gemische, die Teil des Endproduktes sind, auf dem Etikett oder der Verpackung erscheinen. In jeder Mitteilung kann der Einreicher im Freitextfeld angeben, dass die Mischung Teil eines Mehrkomponentenproduktes ist.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.