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Anhang VIII der CLP-Verordnung wurde geändert. Wann werden diese Änderungen anwendbar sein?

Helpdesk-Nummer: 669

Die erste Änderung trat am 27. Januar 2020 in Kraft und die Änderungen sind direkt anwendbar. Die Änderungen der ersten Änderung sind in den aktuellen Fragen und Antworten und im Entwurf der Richtlinie enthalten.

Die Diskussionen über die zweite Änderung des Anhangs VIII der CLP-Verordnung bezüglich der von der Industrie aufgeworfenen Fragen der Umsetzbarkeit sind im Gange. Ein Abschluss wird für März 2020 erwartet. Die zweite Änderung wird Lösungen zu den von der Industrie aufgeworfenen Fragen der Umsetzbarkeit bieten, wie z. B. Variationen der Mischungszusammensetzung nur aufgrund von Änderungen der Komponenten, Variationen der Komponentenzusammensetzungen außerhalb der zulässigen Bereiche aufgrund von Rohstoffen natürlichen Ursprungs und Farben für den Verkauf am Verkaufsort, die auf Anfrage erst am Verkaufsort formuliert werden.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.