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Wie lange ist ein Unternehmen für eine Meldung haftbar?

Helpdesk-Nummer: 668

Bei Gemischen müssen die Informationen immer auf dem neuesten Stand sein, solange sie in Verkehr gebracht werden. Wenn das Produkt nicht mehr in Verkehr gebracht wird, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die Informationen zu aktualisieren.

Beachten Sie, dass es sich dabei nicht um ein "Ablaufdatum" einer Meldung handelt und die Informationen voraussichtlich auch dann im System verbleiben, wenn das Produkt nicht mehr auf den Markt gebracht wird.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.