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Was ist, wenn mein Gemisch auch unter eine andere Gesetzgebung fällt?

Helpdesk-Nummer: 667

In einigen Fällen können sich die Anforderungen des Anhangs VIII der CLP-Verordnung teilweise mit anderen bestehenden EU-Rechtsvorschriften überschneiden. In solchen Fällen muss der Mitteilungspflichtige beide Vorschriften einhalten, wie z.B. die Biozidprodukte-Verordnung (BPR) und die Pflanzenschutzmittelverordnung (PPPR), die vom Rechtsunterworfenen verlangen, vollständige Informationen über die Identifizierung, die chemische Zusammensetzung und die Gefahren des Gemisches zu liefern.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.