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Was ist mit nicht als gefährlich eingestuften Gemischen, für die zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften gelten?

Helpdesk-Nummer: 665

Beachten Sie, dass Gemische, die gemäß Anhang II Teil 1 und 2 der CLP-Verordnung (z. B. EUH208) zusätzlichen Kennzeichnungsanforderungen unterliegen, aber selbst nicht als gesundheitsgefährdend oder physikalisch gefährlich eingestuft sind, nicht den Einreichungsanforderungen unterliegen und keine UFI benötigen.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.