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Sind Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich von dieser Verpflichtung betroffen?

Helpdesk-Nummer: 663

Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich haben während der im Austrittsabkommen vorgesehenen Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 die gleichen Verpflichtungen wie alle anderen EU/EWR-Unternehmen. Es ist immer noch unklar, ob und wie die Chemikaliengesetze, einschließlich des Anhangs VIII, nach dem Austritt aus der EU auf das Vereinigte Königreich anwendbar sein werden.

Bitte beachten Sie den speziellen Abschnitt der ECHA-Website über den Austritt Großbritanniens aus der EU, wo aktuelle Informationen verfügbar sind.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf ihrer Website der Giftnotrufzentralen veröffentlicht wurde.