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Wann muss der Sicherheitshinweis P501 auf dem Kennzeichnungsetikett eines Stoffs oder Gemischs enthalten sein, der/das für die Öffentlichkeit bestimmt ist?

Helpdesk-Nummer: 0538

Der Sicherheitshinweis P501 mit der entsprechenden Kennzeichnung der Entsorgung des Inhalts/Behälters (z.B. öffentliche Abfallentsorgung oder Recyclingeinrichtung) gemäß den anzuwendenden Vorschriften muss auf dem Kennzeichnungsetikett von allen Stoffen und Gemischen enthalten sein, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, wenn der Stoff oder das Gemisch unter die Gefahrenklassen und -kategorien gemäß P501 in Tabelle 6.5 des Anhangs IV der CLP-Verordnung fällt.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1137)