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Kann der Übertragungsgrundsatz „Überprüfung der Einstufung bei veränderter Zusammensetzung eines Gemischs“ angewandt werden, wenn sich die Identität der gefährlichen Bestandteile (Inhaltsstoffe) eines Gemischs geändert hat?

Helpdesk-Nummer: 0531

Nein, der Übertragungsgrundsatz „Überprüfung der Einstufung bei veränderter Zusammensetzung eines Gemischs“ kann nur bei Gemischen angewandt werden, die dieselben Bestandteile (Inhaltsstoffe) enthalten. Es dürfen sich lediglich die Konzentrationen der gefährlichen Bestandteile (Inhaltsstoffe) innerhalb der in Tabelle 1.2 in Teil 1 von Anhang I zwecks Anwendung von Artikel 15 Absatz 2. Buchstabe a) angegebenen Grenzen, nicht jedoch die Bestandteile selbst ändern.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1152)