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Wie kann die Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung eines Stoffs in einem Gemisch gemäß Artikel 24 der CLP-Verordnung beantragt werden?

Helpdesk-Nummer: 0550

Ein Antrag auf Verwendung einer alternativen chemischen Bezeichnung kann gemäß Artikel 24 der CLP-Verordnung mittels IUCLID-Dossier in REACH-IT mit der Funktion "Antrag auf alternative chemische Bezeichnung" bei der ECHA eingereicht werden.

REACH-IT Alternative Chemische Bezeichnung REACH-IT Alternative Chemische Bezeichnung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 1291)