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Ich möchte für mein Biozidprodukt eine vereinfachte Zulassung beantragen. Was muss ich dafür tun?

Helpdesk-Nummer: 0428

Eine vereinfachte Zulassung für Biozidprodukte ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich. So müssen beispielsweise die Wirkstoffe in dem Produkt im Anhang I der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt sein. Wenn der Wirkstoff in Ihrem Produkt nicht zu den in diesem Anhang aufgeführten Stoffen gehört, ist eine vereinfachte Zulassung nicht möglich. Sollte Ihr Wirkstoff dazu gehören, finden Sie weitere Voraussetzungen und den Verfahrensablauf beschrieben auf der Seite Zulassungsverfahren.