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Ab wann sind behandelte Waren zu kennzeichnen?

Helpdesk-Nummer: 0443

Für die Kennzeichnungsvorschriften für behandelte Waren sind keine Übergangsfristen vorgesehen. Demnach müssen alle nach dem 01. September 2013 in Verkehr gebrachten behandelten Waren, die kennzeichnungspflichtig sind (beispielsweise antimikrobiell beworbene T-Shirts), gekennzeichnet sein.