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Ich habe gelesen, dass es eine Biozidrichtlinie und eine Biozidverordnung gibt. Welche Regelung gilt für Biozidprodukte?

Helpdesk-Nummer: 0477

Im Jahr 1998 wurde erstmals eine EU-weite Regelung, die Richtlinie 98/8/EG, für Biozide beschlossen und 2002 in deutsches Recht umgesetzt. Bereits 2012 wurde die Richtlinie grundlegend überarbeitet und erweitert. Der neue Gesetzestext ist als Verordnung (EU) Nr. 528/2012 veröffentlicht worden und ist seit dem 01. September 2013 die gesetzlich gültige europäische Regelung für die Bereitstellung auf dem Markt und Verwendung von Biozidprodukten. Sie gilt - wie jede europäische Verordnung und anders als die Vorgängerrichtlinie in Deutschland unmittelbar, ohne dass eine inhaltliche Umsetzung in deutsches Recht erforderlich ist. Das machte die Änderung des Chemikaliengesetzes mit Datum vom 23.07.2013 erforderlich, dessen materiellen Vorschriften durch die unmittelbare Geltung der Biozid-Verordnung unnötig wurden. Hierin mussten fortan nur noch Regelungen zu einem effektiven Vollzug der Biozid-Verordnung getroffen werden, insbesondere zu Zuständigkeiten und Befugnissen der am Verfahren beteiligten nationalen Behörden.