Navigation und Service

Follow-up der Entscheidungen der ECHA

Nach Ablauf der in der finalen Entscheidung festgelegten Frist prüft die Agentur alle von den Registranten vorgelegten Informationen. Sollten die eingereichten Informationen ausreichend sein, so schließt die ECHA das Verfahren und informiert die Mitgliedstaaten und die Registranten über den Ausgang der Bewertung gemäß Artikel 42 (2).

Keine Aktualisierung des Registrierungsdossiers

Sollten die Registranten keine, oder offensichtlich unzureichende, Informationen eingereicht haben, so erstellt die Agentur ein Failure to respond-Dokument (FtR) und informiert die zuständigen Mitgliedstaaten (in denen die betroffenen Registranten ihren Firmensitz haben) sowie die zuständigen nationalen Vollzugsbehörden (engl. National Enforcement Authority, NEA). Die Registranten erhalten dieses Schreiben in Kopie. Durch die Weitergabe des Falls an die Mitgliedstaaten bzw. die nationalen Vollzugsbehörden gibt die ECHA das Verfahren, bis zur Einreichung weiterer Informationen durch die Registranten, ab. Aus diesem Grund sollten die Registranten mit der zuständigen Überwachungsbehörde in Verbindung treten um das weitere Vorgehen bzgl. des FtR-Dokuments zu besprechen.

Nachdem die Registranten weitere Informationen in Form einer Aktualisierung des Registrierungsdossiers an die Agentur übermittelt hat, prüft diese die Daten und beendet, sollten die Informationen ausreichend sein, mit einem Artikel 42 (2) Schreiben das Verfahren.

Aktualisierung des Registrierungsdossiers

Sollten die Registranten plausible, aber unzureichende Informationen einreichen, so erstellt die ECHA einen neuen Entscheidungsentwurf gemäß Artikel 42(1). Dieser wird sowohl den Registranten als auch den Mitgliedstaaten in den beschriebenen Dossierbewertungsverfahrenen (entweder TPE oder CCH) zur Verfügung gestellt. Abhängig von den vorgelegten Informationen kann die Entscheidung nach Artikel 42(1) (Decision of non-compliance) eine neue Frist zur Erfüllung der Forderungen enthalten. Enthält die Artikel 42 (1) Entscheidung jedoch keine neue Frist, so können die betroffenen Vollzugsbehörden direkt tätig werden. In diesem Fall empfiehlt der Helpdesk den Registranten direkt in Kontakt mit der zuständigen Vollzugsbehörde zu treten.

Downloads

Download: Dossierbewertung (PDF, 145 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Dieses Dokument beschreibt den Prozess der Dossierbewertung von Registrierungsdossiers.

(PDF, 145 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Dossierbewertung, PDF, 145 kB, Datei ist nicht barrierefrei

Download: Neue Compliance Check Strategie (PDF, 52 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

Dieses Dokument beschreibt den Hintergrund und die neue Strategie zum Verfahren zur Prüfung der Registrierungsdossier auf Erfüllung der Informationsanforderungen (Compliance Check)

(PDF, 52 kB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Neue Compliance Check Strategie, PDF, 52 kB, Datei ist nicht barrierefrei

Mehr zu Bewertungsverfahren