Beschränkung von Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Verbraucherprodukten
In den letzten Jahren haben verschiedene Institutionen (Stiftung Warentest, TÜV Rheinland, Bundesinstitut für Risikobewertung) Berichte zur Belastung von Verbraucherprodukten einschließlich Kinderspielzeug mit Substanzen aus der Gruppe der Polyzyklischen Aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) vorgelegt. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil der Produkte hohe oder extrem hohe PAK-Gehalte aufwies.
Bei den PAK handelt es sich um eine Stoffgruppe, aus der zahlreiche Vertreter als krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft wurden (CMR-Stoffe).
Aus diesem Grund haben die zuständigen Bundesbehörden ein Beschränkungsdossier erstellt, das von der Bundesregierung Anfang Juni 2010 mit dem Vorschlag an die Europäische Kommission übermittelt wurde, die Gehalte von PAK in Verbraucherprodukten und Spielzeug nach dem in Artikel 68(2) der REACH-Verordnung beschriebenen vereinfachten Verfahren zu beschränken. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine zeitnahe Regulierung zu erwirken, da ein reguläres Beschränkungsverfahren gemäß Artikel 68(1) der REACH-Verordnung sehr viel langwieriger wäre.