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Beschränkung von Bisphenol A und verwandten Bisphenolen mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt

Umfang des Beschränkungsdossiers

Am 7. Oktober 2022 reichte die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) als zuständige deutsche Behörde für die Umsetzung der REACH-Verordnung ein Dossier mit einem Beschränkungsvorschlag für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Besorgnis für die Umwelt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein. Dieses Dossier erarbeiteten BfC und Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam.  Der Umfang des Beschränkungsvorschlags adressiert die endokrin schädigenden Eigenschaften fünf verschiedener Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) für Umweltorganismen. Das Dossier beinhaltet als zentrales Element einen Vorschlag, zur Verringerung der Gesamtemissionen in die Umwelt aus den vielfältigen Verwendungen von Gemischen oder Erzeugnissen, die diese Bisphenole enthalten. Basierend auf Annahmen zum Freisetzungspotenzial werden in dem Vorschlag Verwendungen von Bisphenolen, in denen diese Stoffe chemisch ungebunden vorliegen, und solche, in denen die Bisphenole chemisch fest an eine Matrix gebunden sind, unterschiedlich adressiert. Dies und spezielle Regelungen für Verwendungen mit angenommenem geringen Freisetzungspotenzial zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit des Beschränkungsvorschlags bedingen eine mehrstufige, komplexe Logik der vorgeschlagenen Beschränkung.

Die Konformität des eingereichten Dossiers wurde im Dezember 2022 von den wissenschaftlichen Ausschüssen der ECHA bestätigt und am 21. Dezember 2022 startete die öffentliche Konsultation zum Beschränkungsvorschlag.

Das Dossier mit dem Beschränkungsvorschlag, die entsprechenden begleitenden Dokumente sowie die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentare sind auf der Seite der ECHA einsehbar.

UPDATE: Zeitweise Rücknahme des Beschränkungvorschlags

Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zum Dossier, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten Bisphenole eingegangen. Nach sorgfältiger Prüfung aller eingegangenen Kommentare schlussfolgern die deutschen Behörden, dass eine signifikante Neukonzeptionierung der Logik, die dem Beschränkungsvorschlag zu Grunde liegt, notwendig und hilfreich ist, um die Ziele der Beschränkung bestmöglich zu erreichen.

Dieser Überarbeitungsbedarf geht mit einem neuen Zuschnitt des Umfangs ("Scope") des Beschränkungsvorschlags einher. Diese Neuausrichtung des Umfangs ist nicht durch das aktuelle Mandat für die Befassungstiefe der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA, die sich derzeit mit dem Vorschlag beschäftigen, gedeckt. Der überarbeitete Beschränkungsvorschlag enthält voraussichtlich auch Elemente, die bisher nicht bzw. nicht ausreichend von allen Interessenvertretern kommentiert werden konnten.

Um die Sorgfalt und Teilhabemöglichkeiten bei der anstehenden Überarbeitung zu gewährleisten, haben die deutschen Behörden deshalb entschieden, das Dossier temporär zurückzuziehen, um die notwendigen Überarbeitungen vorzunehmen.

BfC und UBA planen eine Neueinreichung des überarbeiteten Dossiers bei der ECHA unter Berücksichtigung sämtlicher eingereichter Informationen und einer Neuausrichtung des Umfangs, so dass zu dem aktualisierten Stand eine erneute Befassung der wissenschaftlichen Ausschüsse und eine öffentliche Kommentierung stattfinden kann. Deshalb hat die BfC die ECHA am 21. August über diese Pläne unterrichtet und das Bisphenol-Beschränkungsdossier bis auf weiteres zurückgezogen. Eine Neueinreichung wird wieder über das Verzeichnis der Absichtserklärungen (Registry of Intentions) der ECHA angekündigt, sobald der Zeitplan für die Neueinreichung finalisiert ist.

Aktivitäten vor der Einreichung des Beschränkungsdossiers

Bisphenol A (“BPA”, CAS-Nr. 80-05-7, EC-Nr. 201-245-8) wurde im Rahmen der REACH-Stoffbewertung im Jahr 2012 durch Deutschland bewertet. Nach Abschluss des Verfahrens wurde ein Bewertungsbericht zu BPA auf der Seite der ECHA veröffentlicht.

Im Rahmen der Bisphenol A-Bewertung der deutschen Behörden wurden endokrin schädliche Eigenschaften für Umweltorganismen festgestellt. Auf Grund dieser schädlichen Eigenschaften wurde Bisphenol A als SVHC nach Artikel 57f) REACH identifiziert. Die deutschen Behörden zielen mit einer maßgeschneiderten REACH-Beschränkung auf eine Verminderung der Umweltemissionen von BPA ab.

Kontinuierliche Emissionen von BPA in die Umwelt durch Kläranlagen finden in der EU statt. Emissionsspitzen wurden z.B. in der Nähe von Papiermühlen und Papierrecycling-Anlagen sowie professionellen Wäschereien detektiert. Verkehrsbegrenzungssysteme enthalten häufig Recycling-Material und weisen hohe Restgehalte an BPA auf, die direkt in die Umwelt freigesetzt werden können. Erzeugnisse, die BPA enthalten, können im Innen- und Außeneinsatz kontinuierlich den Stoff freisetzen. Da nicht eine spezifische Quelle kontinuierlicher Freisetzung von BPA detektiert wurde, wäre das REACH-Zulassungsverfahren nicht ausreichend, da es z.B. importierte Erzeugnisse nicht erfasst. Deshalb sollte ein weiter gefasstes Beschränkungskonzept angewendet werden.

Um hierbei eine bedauerliche Substitution von Bisphenol A, vor allem durch sogenannte „Drop-in“-Alternativen, zu vermeiden, ist geplant, auch weiter Bisphenole, die auf Grund ihrer strukturellen Ähnlichkeit und Eigenschaften eine ähnliche Besorgnis für die Umwelt darstellen, ebenfalls mit dem Beschränkungsvorschlag zu adressieren.

Die deutschen Behörden haben deshalb, einen Aufruf zur Einreichung von Informationen (“Call for Evidence”) auf der Seite der ECHA gestartet, um interessierten Parteien zu gestatten, zusätzliche Informationen einzureichen, die bei der Erstellung des Beschränkungsdossiers Berücksichtigung finden können, bevor dieses 2021 formal eingereicht und für die öffentliche Konsultation bereitgestellt wird. Die Teilnahme am Call for Evidence ist noch bis zum 15. Januar 2021 über den Link in der Links-Sektion unten möglich.

Die beteiligten deutschen Behörden haben am 15. September 2020 eine virtuelle Informationsveranstaltung zur geplanten Beschränkung veranstaltet. Ein Mitschnitt des allgemeinen Teils der Veranstaltung sowie weiteres dort präsentiertes Material ist im "Downloads"-Bereich (Aufnahme der Informationsveranstaltung am 15. September 2020 zur geplanten Beschränkung) zugänglich.

Die beteiligten deutschen Behörden hatte danach eine zweite Aufforderung zur Einreichung von Information („Call for Evidence“) auf dieser nationalen Helpdesk-Plattform gestartet. Diese bezog sich vor allem auf Fragen zu möglichen Alternativen und sozioökonomischen Aspekten der geplanten Beschränkung.
Zusätzlich zur Umfrage wurden auch weitere Hintergrunddokumente zur Verfügung gestellt, die die derzeitigen Informationen, auf deren Basis der Beschränkungsvorschlag erstellt wird, enthalten.
Die Umfrage wurde am 22. Oktober 2021 gestartet und war auf eine Dauer von zwei Monaten angelegt. Eine Teilnahme war bis zum 22. Dezember 2021 möglich und in englischer Sprache verfasst.

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