NONS / Neustoffe
Alle Stoffe, die vor Inkrafttreten von REACH im Jahr 2007 einschließlich einer einjährigen Übergangsphase unter der Richtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden (auch NONS oder Neustoffe genannt), gelten unter REACH als registriert. Jedoch muss die Registrierungsnummer vor dem 17. Juli 2022 angefordert werden. Andernfalls sind die Registrierungsnummern nicht mehr gültig.
Die in der Neustoffdatenbank des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) gespeicherten Anmeldedossiers wurden von der ECHA in REACH-IT aufgenommen und automatisch einer Registrierungsnummer zugeordnet. Um diese zugewiesene Registrierungsnummer zu erhalten, muss der Anmelder diese über REACH-IT anfordern.
Auch kann eine Registrierung erst dann aktualisiert werden, wenn zuvor die Registrierungsnummer angefordert wurde.
Zu beachten ist, dass die unter der Richtlinie 67/548/EWG eingereichten Anmeldedossiers unverzüglich an die Einstufung und Kennzeichnung der CLP-Verordnung angepasst werden müssen. Erfolgt dies, muss der Hersteller oder Importeur keine gesonderte Meldung in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA durchführen.