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Erzeugnisse

Der Begriff Erzeugnis wird in REACH in Artikel 3 Nummer 3 definiert. Es handelt sich um einen "Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt“.

Die äußere Form ist entscheidend für ein Erzeugnis. Das heißt nicht, dass die chemische Zusammensetzung kein Charakteristikum eines Erzeugnisses ist, es ist jedoch nicht das bestimmende. Aus dieser Definition ergibt sich bereits, dass es in einigen Fällen nicht auf Anhieb klar ist, inwiefern es sich um ein Erzeugnis oder vielleicht doch einen Stoff/Gemisch handelt.

Die Seiten in diesem Bereich greifen alle wesentlichen Aspekte auf, die gemäß REACH relevant für Erzeugnisse sind, wie z.B. welche Pflichten ergeben sich für Lieferanten eines Erzeugnisses gemäß REACH und welche zentrale Rolle spielen in diesem Zusammenhang die sogenannten Kandidatenstoffe.