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Willkommen bei der nationalen Auskunftsstelle des Bundes für REACH, CLP und Biozide

Drei Verordnungen - eine Auskunftsstelle

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk in Zusammenarbeit mit den Bundesoberbehörden (BAM, BAuA, BfR und UBA) unterstützt Sie bei Ihren Fragen zur Registrierung, Bewertung und Zulassung sowie bei der Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Stoffen und Bioziden.

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk liefert Ihnen Informationen und Orientierungshilfen bei der Umsetzung

  • der REACH-Verordnung,
  • der CLP-Verordnung und
  • der Biozid-Verordnung.

Für die Tätigkeit als nationale Auskunftsstelle erheben wir keine Gebühren. Auf unserer Internetseite bieten wir Ihnen ein umfangreiches Angebot zu den drei Verordnungen. Außerdem erstellen und veröffentlichen wir deutschsprachige Informationsmaterialien wie Broschüren, Kurzinfos und Leitfäden.

Regelmäßig richten wir hochwertige Informationsveranstaltungen aus und führen Fachgespräche mit Firmen und Verbänden durch. Auch unterstützen wir Veranstaltungen zu REACH, CLP und Bioziden anderer Behörden durch Vorträge unserer Experten.

Kontakt

Kontakt zum REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Fachbereich 5 "Bundesstelle für Chemikalien" Friedrich-Henkel-Weg  1-25 44149Dortmund
Telefon: 0231 9071-2971 (Informationszentrum der BAuA) Fax: 0231 9071-2679

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