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Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Einführer mit Sitz in Deutschland und möchte ein nur für Umweltgefahren eingestuftes gefährliches Gemisch für die industrielle Verwendung vor dem 01.01.2024 neu in Verkehr bringen

Seit dem 01.01.2020 ist die Mitteilungspflicht für Gemische, die ausschließlich aufgrund der Gefahren für die Umwelt eingestuft sind, erloschen. Um eine kompetente Notfallberatung für das Produkt durch die Giftinformationszentren sicherzustellen, kann jedoch weiterhin eine freiwillige Mitteilung eingereicht werden.