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Ich bin Formulierer (nachgeschalteter Anwender) oder Importeur mit Sitz in Deutschland und möchte ein lediglich für Umweltgefahren eingestuftes gefährliches Gemisch für die gewerbliche Verwendung oder die Verwendung durch Verbraucher neu in Verkehr bringen

Seit dem 01.01.2020 ist die Mitteilungspflicht für Gemische, die ausschließlich aufgrund der Gefahren für die Umwelt eingestuft sind, erloschen. Um eine kompetente Notfallberatung für das Produkt durch die Giftinformationszentren sicherzustellen, kann jedoch weiterhin eine freiwillige Mitteilung eingereicht werden.