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Meldung für den Eintrag in das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis

Wer muss eine Meldung einreichen?

Sie müssen einen Stoff zur Aufnahme in das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingerichtete Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (C&L Verzeichnis) melden, wenn Sie den Stoff in Verkehr bringen und:

  • den Stoff, der die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt,

    herstellen oder importieren, oder

  • ein Gemisch importieren, in dem der als gefährlich eingestufte Stoff über den betreffenden Konzentrationsgrenzwerten enthalten ist, was zur Einstufung des Gemisches gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich führt, oder
  • ein Erzeugnis importieren, das Stoffe enthält, die der Registrierung gemäß Artikel 7 der REACH-Verordnung unterliegen.

Welche Informationen muss eine Meldung enthalten?

  • Name und Kontaktdaten des Anmelders;
  • Identität des Stoffes, einschließlich u.a. chemischer Bezeichnung und anderer Identifikatoren, Molekular- und Strukturformel, Zusammensetzung, Art und Menge der Verunreinigungen;
  • Einstufung des Stoffes nach den CLP Kriterien;
  • Gründe, weshalb keine Einstufung erfolgte, falls eine Einstufung des Stoffes in einige, aber nicht in alle Gefahrenklassen oder Differenzierungen vorgenommen wurde:

    • fehlende Daten,
    • nicht schlüssige Daten oder
    • für die Nichteinstufung schlüssige Daten;
  • gegebenenfalls spezifische Konzentrationsgrenzwerte oder M Faktoren mit entsprechender Begründung ihrer Festlegung und
  • Kennzeichnungselemente, einschließlich Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und zusätzlichen Gefahrenhinweisen.

Wie erstelle ich eine Meldung?

Zur Erstellung Ihrer Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldung benötigen Sie ein REACH-IT-Konto. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Wege offen, wie die Meldung von Stoffen in das Einstufungs- und Kennzeichngsverzeichnis durchgeführt werden können. Bitte beachten Sie dass wenn die Mitteliung als Teil einer registrierung unter REACH erfolgt keine weitere Meldung erforderlich ist. Auch Updates für solche Meldungen müssen als Update der Registrierung durchgeführt werden.

Für kleiner Mengen an Mitteilungen ist die Erstellung von IUCLID Dossiers zur Meldung zu empfehlen, für größere Mengen an Meldungen können XML-Dateien erstellt werden. Die erstellten IUCLID -Dossiers könenn über REACH-IT an die ECHA übermittelt werden, während die XML-Datein per API über eine System-to-System Verbindung übermittelt wrden müssen, welche eine entsprechende Softwareläsung auf Seite des Meldenden erfordert.

1. IUCLID

Sie können alle verlangten Informationen in IUCLID eingeben und ein Einstufungs- und Kennzeichnungs-Dossier erstellen.

In IUCLID können Sie für ein und denselben Stoff mehrere Zusammensetzungen eingeben (z. B. bedingt durch verschiedene Verunreinigungsprofile) und jede Zusammensetzung mit einer bestimmten Einstufung und Kennzeichnung verknüpfen. Beachten Sie, dass jeder Anmelder nur eine Meldung pro Stoff einreichen kann. Nur über IUCLID können Sie mehrere Zusammensetzungen für ein und denselben Stoff einreichen.

2. Sammeldatei

Sie können eine XML-Sammeldatei erstellen, die mehrere Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen enthält.

Die XML-Sammeldatei können Sie mit dem von der ECHA zur Verfügung gestellten XML-Schemas erstellen.

Die XML-Sammeldatei erlaubt die Einreichung von Meldedaten auch für eine große Zahl von definierten Stoffen in einer einzigen Datei.

Hinweis: Sie können die XML-Sammeleinreichung nur benutzen, wenn die einzelnen Stoffe jeweils durch ihre CAS- oder EG-Nummer und durch lediglich eine Zusammensetzung identifiziert werden.

Aktuelle Informationen über die Funktionsweise der REACH-IT-Online-Meldung und das XML-Werkzeug finden Sie im CLP-Abschnitt der ECHA-Website

Wie reiche ich eine Meldung ein?

Einstufungs- und Kennzeichnungsmeldungen im IUCLID-Format müssen elektronisch über das REACH-IT-Portal auf der ECHA-Website eingereicht werden.

XML-Sammeldatein müssen über den System-toSystem Service der ECHA über eine API-Schnittstelle eingereicht werden.

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