Erzeugnisse von REACH bis SCIP: Was sollte ich wissen?
Informationsveranstaltung
Termin: 2. Juni 2022, 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Veranstaltungsort:
Online-Veranstaltung
per WebEx
Inhalt:
Viele Produkte oder Produktbestandteile unterliegen den Erzeugnis-Pflichten der REACH-Verordnung und seit einiger Zeit auch den Regelungen in der Abfallrahmenrichtlinie. Nicht nur Produzenten, sondern auch Importeure und Händler sind davon betroffen. Aus diesen Gründen sind die Erzeugnis-Pflichten für viele Unternehmen relevant.
Die Informationsveranstaltung richtet sich an alle Unternehmen, die sich einen Überblick über die verschiedenen Erzeugnis-Regelungen verschaffen möchten. Dabei stehen die aktuellen Themen zu Erzeugnissen an sich im Mittelpunkt, aber auch die SCIP-Meldepflicht, die die Informations- und Mitteilungspflicht unter REACH erweitert, wird angesprochen. Die Veranstaltung adressiert insbesondere folgende Fragen:
- Was ist ein Erzeugnis unter REACH?
- Welche REACH-Pflichten muss ich für Erzeugnisse beachten?
- Brauche ich ein REACH-Zertifikat, z. B. für den Verkauf auf einer Online-Plattform?
- Was ist der Unterschied zwischen der Informations-/Mitteilungspflicht und den Beschränkungen?
- Muss ich in die SCIP-Datenbank melden?
- Wie führe ich eine SCIP-Meldung und eine Aktualisierung durch?
Während Referentinnen und Referenten der Bundesstelle für Chemikalien die REACH-Erzeugnis-Regeln und Tipps für die Praxis vorstellen, wird die SCIP-Datenbank und die Anforderungen an die Meldung von einem Vertreter der ECHA erläutert. Abgerundet wird der Nachmittag durch einen Beitrag zu den Erzeugnis-Pflichten aus Sicht der Vollzugsbehörden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Tagesordnung "Erzeugnisse von REACH bis SCIP: Was sollte ich wissen?" (PDF, 473 KB).
Hinweis:
Die Anzahl der Teilnehmenden ist auf maximal 200 begrenzt.
Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht.
Kontakt (fachlich):
Dr. Heinz Bülter
Kontakt (organisatorisch):
Andrea Klüber
Anmeldefrist: 21.05.2022