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Praxisanleitung: Verwendung von Alternativen zu Tierversuchen zur Erfüllung Ihrer Informationsanforderungen für eine Registrierung gemäß der REACH-Verordnung

(in Deutsch)

Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass bei der Generierung neuer Informationen zu schädlichen Wirkungen, wo immer möglich, unnötige Tierversuche zu vermeiden sind.

Die vorliegende Praxisanleitung soll Sie über Ihre Pflichten informieren, unnötige Versuche an Wirbeltieren zu vermeiden, gleichzeitig aber sicherzustellen, dass Sie ausreichend Informationen zu den Eigenschaften Ihres Stoffes für die Einstufung und Risikobewertung vorliegen haben. Zu diesem Zweck werden in diesem Dokument die immer umfangreicheren Möglichkeiten zur Nutzung von Alternativen zu Tierversuchen sowie deren korrekte Meldung erläutert.

Bibliografische Angaben

Praxisanleitung: Verwendung von Alternativen zu Tierversuchen zur Erfüllung Ihrer Informationsanforderungen für eine Registrierung gemäß der REACH-Verordnung. 
2. Auflage. Helsinki: European Chemicals Agency (ECHA) 2016. 
ISBN: 978-92-9495-194-6, Seiten 46, PDF-Datei, DOI: 10.2823/949555

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