Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen
Komplexe Produkte, wie z.B. Elektronikgeräte, setzen sich aus mehreren Erzeugnissen im Sinne der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zusammen. Dabei können ein-zelne Erzeugnisse Blei oder Bleiverbindungen enthalten. Die REACH-Pflichten für Blei-haltige Erzeugnisse sind in dieser Hilfestellung zusammengefasst. Darüber hinaus wird auf die Frage eingegangen, inwieweit sich andere rechtliche Regelungen und die REACH-Verordnung beeinflussen. Nicht Teil dieser Hilfestellung sind die spezifischen Regelungen zu Blei-haltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten.
Bibliografische Angaben
H. Bülter, A. Gadermann, C. Haas:
Pflichten zu Blei und dessen Verbindungen in Erzeugnissen.
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021. Seiten 6, PDF-Datei, DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:REACH20210303