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Veranstaltung: Dossiererstellung im Biozid-IUCLID

REACH-CLP-Biozid Helpdesk informiert über inhaltliche und technische Vorgaben


Datum 18. April 2018

Dortmund - Biozidprodukte unterliegen einer Zulassungspflicht, bevor sie verkauft oder angewendet werden dürfen. Dafür müssen betroffene Unternehmen einen Zulassungsantrag sowie weitere Daten und Informationen in verschiedenen Formaten bei der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) einreichen. Der REACH-CLP-Biozid-Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert im Rahmen einer Veranstaltung über die Erstellung des für die Zulassung notwendigen IUCLID-Dossiers (International Uniform Chemical Information Database) und die Einreichung über das "Register for Biocidal Products" (R4BP).

Die Veranstaltung findet am 12. Juni, 10-15 Uhr, im Hörsaal der BAuA statt.
Betroffenen Firmen werden hier die notwendigen Informationen für eine erfolgreiche Antragstellung vermittelt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Zulassungsanträgen für Biozidproduktfamilien sowie für in situ Systeme. Bei Biozidproduktfamilien liegen die besonderen Herausforderungen darin, dass diese oftmals aus sehr vielen Mitgliedern bestehenden Familien den Angaben im Zulassungsantrag genügen müssen. Für eine Bewertung müssen also ausreichende Informationen im IUCLID-Dossier und im R4BP vorliegen, um über den Zulassungsantrag entscheiden zu können. Bei in situ Systemen, d.h. Systemen, bei denen der Wirkstoff bei der Anwendung hergestellt wird, müssen sowohl die Ausgangsstoffe als auch die daraus gebildeten Wirkstoffe beurteilt werden. Das muss sowohl bei der Darstellung des in situ Systems als auch bei der Beschreibung der Eigenschaften berücksichtigt werden.

Biozidprodukte werden als Mittel gegen Schadorganismen eingesetzt, z. B. als Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel oder Insektizide. Sie müssen, bevor sie verkauft und angewendet werden dürfen, zugelassen werden. Die rechtliche Regelung einer Zulassung ist in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) festgelegt.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung "Dossiererstellung im Biozid-IUCLID" wird eine Gebühr von 70 Euro erhoben. Weitere Informationen und das ausführliche Programm gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/termine. Hier ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.

Die BAuA ist Partner im Wissenschaftsjahr 2018 - Arbeitswelten der Zukunft

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