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Leitlinien zu Monomeren und Polymeren aktualisiert

Datum 23.02.2023

Als Folge einer Entscheidung der Beschwerdekammer zu einem Compliance-Check-Fall wurden nun die "Leitlinien zu Monomeren und Polymeren" hinsichtlich der Registrierungsanforderungen für Hersteller und Importeure von Polymeren angepasst.

Die wichtigsten Änderungen beziehen sich auf:

  • das Monomer, das vom Hersteller oder Importeur eines Polymers registriert werden muss;
  • die Berechnung der Registrierungsmenge von Monomeren, die am Ende der Reaktion im Polymer gebunden vorliegt;
  • Informationen, die Registranten von Monomeren in einem Stoffsicherheitsbericht aufnehmen müssen.

Hersteller und Importeure von Polymeren und Monomeren sind angehalten, ihre Registrierungsdossiers hinsichtlich dieser Mindestanforderungen zu prüfen.

Die Leitlinien sind aktuell nur in englischer Sprache verfügbar.