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Keine Zuständigkeit für SCIP-Meldepflicht

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk kann keine Auskunft zur SCIP-Datenbank erteilen. Fragen zur REACH-Verordnung werden weiterhin beantwortet.

Datum 14.12.2020

Ab dem 5. Januar 2021 müssen Erzeugnis-Lieferanten der ECHA mitteilen, wenn SVHCs mit einem Massenanteil größer 0,1 % enthalten sind.

Dies ergibt sich aus § 16f ChemG, der Anforderungen zur Übermittlung von Informationen über SCIP der Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzt. Der gesetzliche Auftrag des deutschen REACH-CLP-Biozid Helpdesks beschränkt sich auf Auskünfte zur REACH-, CLP- und Biozid-Verordnung. Daher kann der Helpdesk keine Auskünfte zur SCIP-Meldepflicht erteilen.

Links zu SCIP-Informationen der ECHA finden Sie hier.