Navigation und Service

Brexit - Die ECHA hat ihre IT-Tools und die FAQs aktualisiert

Die ECHA hat ihre IT-Tools und Ihren Webbereich zum Austritt Großbritanniens aus der EU aktualisiert. Außerdem wurden die FAQs erweitert.

Datum 12.11.2020

Die Übergangsfrist für den Austritt Großbritanniens aus der EU endet am 31. Dezember 2020 und die Gültigkeit des Protokolls zu Irland und Nordirland beginnt am 1. Januar 2021. Die REACH-, CLP-, BPR-, PIC- und die POP-Verordnung gelten nach der Übergangszeit weiterhin in Nordirland, jedoch nicht mehr in den anderen Ländern des Vereinigten Königreichs.

Nachgeschaltete Anwender in der EU/EWR werden aufgefordert zu überprüfen, ob die Stoffe, die nur von Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich bezogen werden, auf der ECHA-Webseite registriert wurden. Falls diese Stoffe nicht registriert wurden, sollten Sie selbst den Stoff als Importeur registrieren.

REACH-Registrierungen von Herstellern, Importeuren und Vertretern mit Sitz in Großbritannien werden ungültig, wenn diese nicht vor der Übergangsfrist an die EU/EWR übertragen werden.

Unternehmen müssen ihre eigene PCN-Meldung über das ECHA-Einreichungsportal einreichen, bevor sie Gemische aus dem Vereinigten Königreich importieren. Sie können sich nicht auf die zuvor eingereichten Beiträge verlassen. Die Meldungen von Unternehmen aus Nordirland bleiben weiterhin in der Datenbank der ECHA bestehen und stehen den EU/EWR-Behörden zur Verfügung. Unternehmen aus Nordirland können auch weiterhin die PCN-Meldung über das ECHA-Einreichungsportal tätigen. Jedoch kann die Benachrichtigung der zuständigen Behörde aus Nordirland nicht über das ECHA-Einreichungsportal getätigt werden und muss direkt durchgeführt werden.

Produktgenehmigungen gemäß der Biozidverordnung von Unternehmen mit Sitz in Großbritannien müssen bis zum Ende der Übergangsfrist an einen neuen Zulassungsinhaber innerhalb der EU/EWR übertragen werden.

Unternehmen aus der EU und Nordirland können ab dem 1. Januar 2021 PIC-Exportmeldungen in ePIC für Nicht-EU-Länder, einschließlich dem Vereinigten Königreich, einreichen. Die Ausfuhr von PIC-Stoffen aus der EU nach Nordirland erfordert keine Benachrichtigung gemäß der PIC-Verordnung.

Links

Links