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750 Stoffe immer noch ausschließlich im Vereinigten Königreich registriert

ECHA hat am 16. September 2019 die Liste der Stoffe, die ausschließlich von Registranten mit Sitz im Vereinigten Königreich registriert wurden, erneut aktualisiert.

Datum 24.09.2019

Nach heutigem Stand verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union zum 31. Oktober 2019 und gilt ab dem 1. November 2019 als Drittland. Dabei kann es unter Umständen zu einem Austritt ohne Abkommen, einem no-deal Brexit, kommen. Im Fall eines no-deal Brexits werden unter anderem die REACH-Registrierungen von Herstellern, Importeuren oder Alleinvertretern im Vereinigten Königreich, die nicht rechtzeitig auf EU/EWR ansässige Rechtspersonen übertragen wurden, ungültig.

Die ECHA stellt eine Liste zur Verfügung, die alle ausschließlich von UK-Unternehmen registrierten Stoffen enthält. Von anfangs knapp über 1000 Stoffen umfasst die aktualisierte Liste immer noch 750 Stoffe! Für diese Stoffe sollten alle betroffenen nachgeschalteten Anwender in der Lieferkette nachprüfen, ob ein Transfer der Registrierung geplant ist. Um keine Versorgungsengpässe zu erleiden, müssen andernfalls diese Unternehmen die entsprechenden Stoffe als Importeur registrieren. Alternativ kann ein vom nicht-EU Unternehmen bestellter Alleinvertreter die Registrierungspflicht übernehmen.

Für die ca. 3000 Stoffe, die sowohl im Vereinigten Königreich als auch in anderen EU/EWR Mitgliedsstaaten registriert sind, empfehlen wir nachgeschalteten Anwendern rechtzeitig zu einem EU/EWR ansässigen Lieferanten zu wechseln.

Unsere Helpdesk-Homepage enthält aktuelle Informationen, wie Unternehmen und insbesondere nachgeschaltete Anwender sich auf den Brexit vorbereiten können. Hierzu stellen wir u.a. die Liste der 750 ausschließlich von UK-Unternehmen registrierten Stoffen sowie eine Leitlinie, unter welchen Umständen und wie eine Registrierung übertragen werden kann, zur Verfügung.

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