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Aktualisierte Liste der ausschließlich im Vereinigten Königreich registrierten Stoffe veröffentlicht

ECHA hat am 08. April 2019 die Liste der Stoffe, die ausschließlich von Registranten mit Sitz im Vereinigten Königreich registriert wurden, aktualisiert.

Datum 10.04.2019

Um die Verfügbarkeit von Stoffen in der Lieferkette nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu unterstützen hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Liste mit Stoffen veröffentlicht, welche zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich von Registranten und Alleinvertretern mit Sitz im Vereinigten Königreich registriert wurden. Nach dem Ausscheiden des Vereinigten Königreiches aus der EU verlieren diese Registrierungen automatisch ihre Gültigkeit.

Es besteht daher die Gefahr, dass Lieferketten unterbrochen werden, wenn diese auf aus dem Vereinigten Königreich in einen EWR-27 Staat eingeführten Stoffe angewiesen sind, oder wenn sie auf Importen aus einem Drittstaat, welche durch einen Alleinvertreter aus dem Vereinigten Königreich abgedeckt sind, basieren.

Die Liste enthält aktuell noch etwa 900 Stoffe, deren Verfügbarkeit auf dem Europäischen Markt eventuell gefährdet ist. Nachgeschaltete Anwender und Importeure sollten sich schnellstmöglich versichern, dass die von Ihnen verwendeten Stoffe auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU weiterhin verfügbar sein werden.

Noch besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit - insbesondere im Fall von Registrierungen von Alleinvertretern - diese auf einen Registranten innerhalb der restlichen EU zu übertragen. Dies ist allerdings nur noch vor dem Austritt möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite zum Brexit.

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