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Das französische Umweltministerium macht eine Bekanntmachung zum Rechtsmittel gegen das Titandioxid-Urteil.

Datum 22.02.2023

Das Europäische Gericht hat in seinem Urteil vom 23. November 2022 die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid als karzinogen beim Einatmen für nichtig erklärt. Gegen dieses Urteil hat Frankreich Rechtsmittel eingelegt. Das französische Umweltministerium begründet dieses Vorgehen in seiner Bekanntmachung damit, dass das Europäische Gericht in dem Gerichtsurteil eine eigene Bewertung und Interpretation von wissenschaftlichen Daten vorgenommen hat. Gemäß den französischen Behörden habe das europäische Gericht damit seine gerichtliche Kontrolle überschritten. Mit dem Widerspruch möchte Frankreich die gefährlichen Eigenschaften von Titandioxid beim Einatmen noch einmal bekräftigen. Aufgrund der eingelegten Rechtsmittel bleibt die harmonisierte Einstufung von Titandioxid bestehen.

Auch die EU-Kommission hat am 14.2.2023 Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, wobei hier keine offizielle Mitteilung zum Inhalt dieses Widerspruchs bekannt ist.