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CLP: Giftinformationen für Gemische - Gemeldet und was nun?

Kostenfreie Online-Veranstaltung am 24.März 2021 (Ausgebucht)

Datum 15.02.2021

Mit Anhang VIII der CLP-Verordnung hat die EU die Informationsanforderungen für die Meldung von Gemischen im Rahmen der gesundheitlichen Notversorgung harmonisiert. Seit dem 1. Januar 2021 sind Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet, ihre Gemische in einem harmonisierten Format zu melden, dazu muss der eindeutige Rezepturidentifikator (UFI, Unique Formula Identifier) auf dem Gemischetikett angegeben werden.

Die Informationen müssen grundsätzlich an die nach Artikel 45 benannten Stellen in den Mitgliedstaaten übermittelt werden. In Deutschland ist dies das Bundesinstitut für Risikobewertung. Die meisten EU-Länder, ebenso wie Deutschland, akzeptieren aber bereits Meldungen über das zentrale Einreichungsportal der ECHA (PCN-Portal). Hier sind bis zum Jahresende 2020 bereits fast 350 000 Meldungen eingereicht worden.

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk möchte in dieser Veranstaltung neben den grundsätzlichen Fragen zum Meldeverfahren insbesondere Themen wie die Kennzeichnung von Produkten beziehungsweise die Aktualisierung der Meldungen näher beleuchten.

Thematisiert werden außerdem die Änderungen in Anhang VIII durch die Verordnung (EU) 2020/1676 und (EU) 2020/1677, die sowohl sektor-spezifische als auch -übergreifende Lösungen enthalten. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Meldungen von nach Wunsch formulierten Anstrichfarben, von Kraftstoffen und Erdölprodukten, sowie bestimmten Bauprodukten.

Als Referent*Innen werden die Vertreter*Innen der Bundesstelle für Chemikalien und des Bundesinstituts für Risikobewertung Fragen rund um die Anforderungen an die Meldungen beantworten. Ein Vertreter aus einen Industrieunternehmen wird darüber hinaus von den ersten Erfahrungen in der praktischen Umsetzung berichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Tagesordnung zur Veranstaltung: "CLP: Giftinformationen für Gemische - Gemeldet und was nun?" (PDF, 566 KB).