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Nicht-Genehmigung von verschiedenen Wirkstoffen

Die Europäische Kommission hat am 26.03.2024 die Nicht-Genehmigung von mehreren Biozid-Wirkstoffen veröffentlicht.

Datum 26.03.2024

Die Europäische Kommission hat am 26.03.2024 die Nicht-Genehmigung von mehreren Biozid-Wirkstoffen veröffentlicht. Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen in den jeweiligen Produktarten mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 26.03.2025 in Verkehr gebracht und bis zum 26.09.2025 verwendet werden.

Nichtgenehmigung mehrerer Wirkstoffe (PDF-Datei, 458 KB)