Nicht-Genehmigung von verschiedenen Wirkstoffen
Die Europäische Kommission hat am 26.03.2024 die Nicht-Genehmigung von mehreren Biozid-Wirkstoffen veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 26.03.2024 die Nicht-Genehmigung von mehreren Biozid-Wirkstoffen veröffentlicht. Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen in den jeweiligen Produktarten mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 26.03.2025 in Verkehr gebracht und bis zum 26.09.2025 verwendet werden.