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Nicht-Genehmigung von verschiedenen Wirkstoffen

Die Europäische Kommission hat am 03.03.2023 die Nicht-Genehmigung von mehreren Biozid-Wirkstoffen veröffentlicht.

Datum 03.03.2023

Die Europäische Kommission hat am 03.03.2023 die Nicht-Genehmigung von mehreren Biozid-Wirkstoffen veröffentlicht. Biozidprodukte mit diesen Wirkstoffen in den jeweiligen Produktarten mit diesem Wirkstoff dürfen daher nur noch bis zum 02.03.2024 in Verkehr gebracht und bis zum 30.08.2024 verwendet werden.

Nichtgenehmigung mehrerer Wirkstoffe (PDF-Datei, 366 KB)

Nichtgenehmigung von DBNPA (Produktart 4) (PDF-Datei 387 KB)