Biozide: Aufnahme von Kaliumsorbat und Kohlendioxid, hergestellt mittels Verbrennung, in den Anhang I der Biozid-Verordnung
Die Europäische Kommission hat den Wirkstoff Kaliumsorbat und den Wirkstoff Kohlendioxid, hergestellt mittels Verbrennung von Propan, Butan oder einer Mischung dieser Stoffe, in den Anhang I der Biozid-Verordnung aufgenommen.
Die Europäische Kommission hat am 21.05.2021 den Anhang I der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geändert. Mit dieser Änderung sind die Wirkstoffe Kaliumsorbat und Kohlendioxid, hergestellt mittels Verbrennung von Propan, Butan oder einer Mischung dieser Stoffe, in den Anhang I aufgenommen. Für Kaliumsorbat in der Produktart 6 gilt die Aufnahme ab dem 01. Februar 2023, das bedeutet, in dieser Produktart gelten bis zu diesem Datum die Übergangsregelungen nach Artikel 89 der Biozid-Verordnung.
Aufnahme von Kohlendioxid, hergestellt mittels Verbrennung, in den Anhang I (PDF-Datei, 526 KB)
Aufnahme von Kaliumsorbat in den Anhang I (PDF-Datei, 527 KB)