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Erlaubnis zur Zulassung von in-situ-Stickstoff

Die Europäische Kommission hat einen Beschluss veröffentlicht, der es den deutschen Behörden erlaubt, auf Antrag Biozidprodukte mit dem Wirkstoff in-situ Stickstoff zum Erhalt des kulturellen Erbes zuzulassen

Datum 11.09.2020

Am 11.09.2020 hat die Europäische Kommission einen Beschluss veröffentlicht, der es den deutschen Behörden erlaubt, auf Antrag Biozidprodukte mit dem Wirkstoff in-situ Stickstoff zum Erhalt des kulturellen Erbes zuzulassen. Ab sofort können Museen oder andere Einrichtungen einen entsprechenden Antrag bei der Bundesstelle für Chemikalien stellen.