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Biozide: Öffentliche Konsultation zur Ausnahmegenehmigung für den Schutz des kulturellen Erbes

Die ECHA hat eine öffentliche Konsultation zu in-situ-Stickstoff gestartet. Hintergrund ist eine mögliche Ausnahme-Genehmigung für den Stoff zur Verwendung für den Schutz des kulturellen Erbes.

Datum 18.10.2019

Die ECHA hat eine öffentliche Konsultation zu in-situ-Stickstoff gestartet. Hintergrund ist eine mögliche Ausnahme-Genehmigung für den Stoff zur Verwendung für den Schutz des kulturellen Erbes. Bis zum 18.01.2020 können auf der Internetseite der ECHA Kommentare zur Notwendigkeit von in-situ-Stickstoff bzw. zu Alternativen hierfür beim Schutz des kulturellen Erbes hochgeladen werden.