Muss für standortinterne isolierte Zwischenprodukte ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden?
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Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Der Anhang II wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 453/2010 geändert. In Artikel 31 Absatz 1 ist festgelegt, dass der Lieferant dem Abnehmer in bestimmten Fällen ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zur Verfügung stellt. Das bedeutet, dass das Sicherheitsdatenblatt nur erforderlich ist, wenn ein Stoff in Verkehr gebracht wird. Für standortinterne Zwischenprodukte ist somit kein SDB erforderlich. Jedoch sind natürlich die innerbetrieblichen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe zu beachten, wonach u. a. anderem eine Betriebsanweisung zu erstellen ist.
Außerdem ist ggf. eine Registrierung gemäß Artikel 17 der Verordnung notwendig, da diese an die Herstellung gebunden ist.