Wie läuft die Zulassung unter REACH ab?
Helpdesk-Nummer: 0277
Die Beantragung von Zulassungen und das Verfahren für Zulassungsentscheidungen sind in den Artikeln 62 bzw. 64 der REACH-Verordnung geregelt.
Anträge auf Zulassung können danach von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern gestellt werden. Die für den Antrag notwendigen Informationen sind in Artikel 62 Absätze 4 und 5 zusammengefasst.
Den Antrag auf Zulassung beurteilen die Ausschüsse für Risikobeurteilung und für sozioökonomische Analyse der ECHA. Die Entscheidung über die Erteilung der Zulassung wird im Komitologieverfahren getroffen.