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Wie läuft die Zulassung unter REACH ab?

Helpdesk-Nummer: 0277

Die Beantragung von Zulassungen und das Verfahren für Zulassungsentscheidungen sind  in den Artikeln 62 bzw. 64 der REACH-Verordnung geregelt.

Anträge auf Zulassung können danach von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern gestellt werden. Die für den Antrag notwendigen Informationen sind in Artikel 62 Absätze 4 und 5 zusammengefasst.

Den Antrag auf Zulassung beurteilen die Ausschüsse für Risikobeurteilung und für sozioökonomische Analyse der ECHA. Die Entscheidung über die Erteilung der Zulassung wird im Komitologieverfahren getroffen.