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Wie wird ein Stoff von der Kandidatenliste in die „Zulassungsliste“ aufgenommen?

Helpdesk-Nummer: 0271

Die in der Kandidatenliste enthaltenen Stoffe können für die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung (die so genannte „Zulassungsliste“) priorisiert werden. Die Zulassungsliste enthält alle Stoffe, die nach einer bestimmten Frist nur verwendet oder in Verkehr gebracht werden dürfen, nachdem eine spezifische Zulassung erteilt worden ist.

Mindestens alle zwei Jahre muss die ECHA der Europäischen Kommission eine Empfehlung für prioritäre Stoffe zur Aufnahme in Anhang XIV geben. Interessierte Kreise sind während dieses Verfahrens zur Kommentierung aufgefordert. Außerdem gibt der Ausschuss der Mitgliedstaaten eine Stellungnahme zu der Empfehlung heraus, bevor diese der Europäischen Kommission vorgelegt wird. Die Europäische Kommission entscheidet dann im Komitologieverfahren, welche der empfohlenen Stoffe in Anhang XIV aufzunehmen sind, und legt auf Grundlage der Empfehlung der ECHA Übergangsregelungen und ggf. Ausnahmen und Überprüfungszeiträume fest.

Weitere Einzelheiten zum Verfahren für die Aufnahme von Stoffen in den Anhang XIV der REACH-Verordnung sind auf der Webseite der ECHA verfügbar.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 127)