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Wenn man eine Stoffsicherheitsbeurteilung für einen anorganischen Stoff durchführen muss, wie sollte man bei der Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften vorgehen?

Helpdesk-Nummer: 0244

Für anorganische Verbindungen liegt bisher kein Bewertungskonzept bezüglich PBT- bzw. vPvB-Eigenschaften vor. Die Kriterien des Anhangs XIII der REACH-Verordnung sind nicht anwendbar. Deshalb reicht es bei der Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften nach Anhang I auf die anorganische Natur der Verbindung hinzuweisen. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Anhangs XIII und der Leitfäden könnte es zu einem späteren Zeitpunkt die Notwendigkeit eines PBT-Assessments für anorganische Verbindungen geben.

Da gemäß Abschnitt 4.0.1 des Anhangs I das Ziel der Ermittlung der PBT- und vPvB-Eigenschaften ein Vergleich mit dem Anhang XIII-Kriterien ist, ergeben sich im Moment keine weitergehenden Pflichten.