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Muss der Lieferant eines Stoffes, der sowohl Hersteller des Stoffes als auch Händler desselben Stoffes ist, der von anderen hergestellt wird, im Sicherheitsdatenblatt (SDB) die vollständige Registrierungsnummer angeben oder kann die verkürzte Nummer verwendet werden?

Helpdesk-Nummer: 0190

In diesem Fall müssen Hersteller ihre vollständige Registrierungsnummer (mit den letzten vier Ziffern) im SDB angeben, weil Hersteller sie nicht verkürzen dürfen. Wenn man jedoch gleichzeitig Händler desselben Stoffes ist, der von anderen hergestellt wird, müssen sie ebenfalls die verkürzte Registrierungsnummer ihrer Lieferanten angeben, wenn der erste Teil der Nummer anders ist als ihre eigene Registrierungsnummer. Dazu kommt es, wenn einer ihrer Lieferanten oder sie selber nicht im Rahmen einer gemeinsamen Einreichung eine Registrierung vorgenommen haben.

Hinweis:

Dieser Frage-Antwort Dialog ist eine Arbeitsübersetzung einer häufig gestellten Frage deren Antwort von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Ergebnis eines Abstimmungsprozesses auf EU-Ebene veröffentlicht wurde.

(ECHA ID 145)